Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke

Die Wiener Börse AG verwendet in ihrer Eigenschaft als beliehenes Unternehmen im Zusammenhang mit der Zulassung zum und dem Widerruf vom Amtlichen Handel bei von ihr amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG).

Quelle: Wiener Börse AG

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte das

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein von der Wiener Börse AG amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, bietet die Wiener Börse AG folgende Möglichkeiten an: